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   VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1782   

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https://dejure.org/2020,28840
VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1782 (https://dejure.org/2020,28840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.09.2020 - 11 CS 20.1782 (https://dejure.org/2020,28840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. September 2020 - 11 CS 20.1782 (https://dejure.org/2020,28840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 1 S. 4, Abs. 3 S. 1 Nr. 6 u. 8 u. Abs. 8 S. 1 u. 2, § 46 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 3; StVG § 2 Abs. 4 S. 1 u. Abs. 8, § 3 Abs. 1 S. 1
    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis nach nicht fristgerechter Vorlage eines Gutachtens

  • rewis.io

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1782
    Da es jedoch für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 3.4.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 - Rn. 11 m.w.N.) und die Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers noch aussteht, ist das von ihm vorgelegte Gutachten im Widerspruchsverfahren und somit auch im Rahmen der Entscheidung über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zu berücksichtigen (vgl. Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 80 Rn. 106).
  • VGH Bayern, 28.10.2021 - 11 CS 21.2148

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines nach Begehung einer

    Weiter war auch die Länge der Beibringungsfrist von etwa drei Monaten ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1782 - ZfSch 2021, 56 = juris Rn. 3, 18: 2 Monate; OVG Bremen, B.v. 7.5.2021 - 1 B 136/21 - juris Rn. 9: etwas mehr als 2 Monate).
  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 11 CS 23.273

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen multipler Erkrankungen (u.a.

    Weder die Fahrerlaubnisbehörde noch das Gericht waren gehalten, dem Antragsteller nochmals die Möglichkeit zur Einholung eines weiteren Gutachtens einzuräumen (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1782 - juris Rn. 18; Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 11 FeV Rn. 24c).
  • VG Augsburg, 20.12.2022 - Au 7 S 22.2189

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

    Weiter war auch die Länge der Beibringungsfrist von etwa zwei Monaten und zwei Wochen grundsätzlich ausreichend bemessen (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1782 - ZfSch 2021, 56 - juris Rn. 3, 18; 2 Monate).
  • VG Augsburg, 04.04.2022 - Au 7 K 21.1406

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Weiter war auch die Länge der Beibringungsfrist von etwa drei Monaten ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1782 - ZfSch 2021, 56 - juris Rn. 3, 18: 2 Monate; OVG Bremen, B.v. 7.5.2021 - 1 B 136/21 - juris Rn. 9: etwas mehr als 2 Monate).
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